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Große Zahlen trennen: Punkt oder Leerraum?

Wann setzt man bei größeren Zahlen Leerzeichen oder Trennpunkte? Wir haben uns die Regeln des Duden und der DIN 5008 angesehen und verglichen, wie es die renommierten Medien halten.

Sowohl laut Duden als auch laut DIN 5008 setzt man im Deutschen prinzipiell keine Zahlentrennpunkte (wie bei 50.000), sondern Leerzeichen zur Gliederung von Zahlen. Man schreibt also zum Beispiel „80 000 Zuschauer“.

Eine Ausnahme macht die DIN allerdings: Geldbeträge sollten „aus Sicherheitsgründen“ mit Trennpunkten geschrieben werden. Demnach müsste es also heißen: „Der Fußballer Neymar wechselte für eine Ablösesumme von 222.233.766 Euro vom FC Barcelona zu Paris St. Germain.“ Denn der Trennpunkt gliedert die Zahlen immer von hinten in dreistellige Gruppen.

Der Duden allerdings schreibt auch Geldbeträge mit Leerzeichen (sogenannten Viertel- oder Achtelgevierten). Sowohl in der aktuellsten Auflage des Rechtschreib-Dudens als auch im Online-Duden sowie im Handbuch des korrekten und stilsicheren Schreibens gliedert er Millionenbeträge so:

3 000 000

Zwar zitiert er also die DIN und deren Argument der Sicherheit, ignoriert es dann aber.

Und wie machen es die großen Zeitungen und Zeitschriften? Leider gibt es kein einheitliches Bild! Selbst in Berichten derselben Publikation schreiben die Mitarbeiter die Zahlen oft nicht einheitlich – wahlweise mit Punkten, Leerzeichen oder auch mal ganz ohne Gliederung.

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat folgende Regel, jedenfalls laut einer erfahrenen Redakteurin, die wir danach gefragt haben:

„Wir schreiben 4578 zusammen, ab 10 000 mit Space, nie mit Punkt. Eine Million/Milliarde schreiben wir in Worten.“

Da sich fast alle Zeitungen in Deutschland an der dpa orientieren, weil sie von ihr viele Texte übernehmen, dürfte das eigentlich auch dort die Richtschnur sein.

Natürlich gibt es aber auch Medien wie den „Spiegel“, die eine eigene Linie haben. Beim „Spiegel“ ist sie wie folgt:

1. Gegliedert werden Zahlen überhaupt erst ab 5 Stellen. Vierstellige Zahlen wie in „4321 Zeilen“ stehen also ohne Punkt und ohne Leerzeichen.
2. In der Printausgabe werden Zahlen ab 5 Stellen mit einem Achtelgeviert gegliedert. Auch bei Geldbeträgen stehen nur diese Leerzeichen, keine Punkte.
3. In der Online-Ausgabe werden Zahlen ab 5 Stellen mit einem Trennpunkt gegliedert:
„Im Westen sank die Zahl um gut 16.000, im Osten um mehr als 8000.“

Unterm Strich

Wir sind für Zahlentrennpunkt bereits ab 4 Stellen – sowohl bei Geldbeträgen als auch bei anderen Größen. Wir finden „13.000 Einwohner“ oder „3.000.855 Einzelteile“ übersichtlicher und weniger riskant. Außerdem gelingt eine Übergabe von Texten von einer Plattform zu anderen sicherer, vor allem an Zeilenenden gibt es keine Probleme. Ein Vorteil des Zahlentrennpunkts gegenüber einem nicht-geschützten Leerzeichen ist, dass die Zahleneinheit nicht getrennt wird, wenn sie am Zeilenende steht und erst in der nächsten Zeile weiterläuft.

Zudem hat man auch eine einheitliche Schreibweise, wenn man mehrere Zahlen verschiedener Art schreibt: „1.202.666 Kölner haben im vergangenen Jahr 4.000.566 Euro für 3.000.855 Autoteile ausgegeben.“

Und zu guter Letzt: Der Zahlentrennpunkt hilft auch bei vierstelligen Zahlen, diese von Jahreszahlen auseinanderzuhalten: „Die Reparaturen am Passat haben uns 2018 3.000 Euro an Reparaturen gekostet.“

Eltern haften für Ihre Kinder: Das wäre ja noch schöner!

Bei der Groß- und Kleinschreibung des „Du“ hat der Rat für deutsche Rechtschreibung ja seine Position im Wind gedreht und ordentlich für Verwirrung gesorgt. Keiner weiß mehr, was falsch und was richtig ist. Wir zeigen ein lustiges Beispiel, das definitiv falsch ist!

„Eltern haften für Ihre Kinder“ – dieses Foto haben wir bei unserem Betriebsausflug gemacht und viel darüber gelacht. Wir haben uns vorgestellt, welche Eltern das eigentlich sind, die für unsere Kinder haften? Hat der Bürgermeister tatsächlich ein paar Eltern aufgetan, die für alles haften, was andere verbrochen haben? So etwas hat es ja schon gegeben: In Redaktionen beispielsweise gab es früher sogenannte „Sitzredakteure“, die immer dann ins Kittchen gingen, wenn einer Zeitung eine Haftstrafe aufgebrummt wurde. Das wäre mal ein toller Service der Stadtverwaltung!

Aber im Ernst: Man sieht an solchen Schildern, wie verunsichert die Leute in Fragen der Rechtschreibung inzwischen sind. Selbst Bürgermeister!

Übrigens: Wer mag, kann die Duden-Empfehlungen zur Schreibung von „du/Du“ und „ihr/Ihr“ in kurzer Form nachlesen. Aber Vorsicht: Vielleicht ändert der Rechtschreibrat seine Richtlinien bald wieder …

Mit welchen Fragen stoppt man Trolle?

Kommentare zu Artikeln im Netz sind oft interessant. Manchmal sind sie sogar interessanter als die Beiträge selbst. Aber es gibt eben auch dumme, aggressive, nervtötende Kommentare. Wir haben jetzt ein Werkzeug ausprobiert, das solche Kommentare vermeiden soll.

Wie hält man Trolle aus den Kommentarspalten einer Website heraus? Das ist eine Frage, auf die viele eine Antwort suchen. Für die meisten Medien lautet die Antwort derzeit: Man fischt die schlimmsten Kommentare mit Hilfe vieler Online-Redakteure heraus, von Hand also. Das aber ist teuer oder personell gar nicht möglich.

Insofern war es eine interessante Neuigkeit, als im letzten Jahr mehrere deutsche Medien über eine norwegische Idee berichteten: Dort setzt der Rundfunksender NRK einen kleinen Multiple-Choice-Test ein. Man will so prüfen, ob jemand, der kommentieren möchte, überhaupt den Text gelesen hat. Kann er die Fragen nicht beantworten, darf er auch nicht kommentieren.

Nachteil dieser Methode ist natürlich, dass man zunächst mehr Mühe hat und nicht weniger: Für jeden Text bedarf es auch eines zusätzlichen Tests. Und ob sich dumme Kommentatoren auf diese Weise von ihrem Treiben abhalten lassen, steht auch infrage.

Uns hat aber die Idee inspiriert zu einem Gedankenspiel: Wäre es nicht viel besser, eine gewisse Basisintelligenz abzufragen? Technisch jedenfalls ist das sehr einfach: Es gibt ganz einfache Werkzeuge für Websites, die einem Möchtegern-Kommentator immer eine von beliebig vielen vorher formulierten Fragen stellen, und zwar nach dem Zufallsprinzip. Wir haben ein solches Plugin ausprobiert und erfolgreich installiert. Wenn Sie nun auf unserer Website etwas kommentieren wollen, müssen Sie zuvor eine Frage beantworten.

Leider allerdings haben wir ein Problem unterschätzt: Nicht die Technik ist schwer zu finden, sondern gute Fragen. Wir haben gesucht und gesucht, aber fast alle Fragen haben Haken. Fragt man zum Beispiel nach dem ersten deutschen Bundespräsidenten, schaffen das viele junge Nutzer nicht zu beantworten. Fragt man mathematisches Wissen ab (Was ist 3 + 2 x 9?), filtert man viele Leute heraus, die keine Ahnung von Punkt-vor-Strich haben, aber zu anderen Problemen durchaus Kluges zu sagen hätten. Zehn dieser Fragen veröffentlichen wir nun und hier, so dass unsere Leser das Problem sofort erkennen dürften:

  • Wie lautet der Nachname des Schriftstellers, der den Roman „Die Blechtrommel“ verfasste?
  • Wie heißt das Organ, das in Deutschland den Bundespräsidenten wählt?
  • Wie heißt das deutsche Wort für Hypertonie?
  • Wie hieß der erste deutsche Bundespräsident mit Nachnamen?
  • Wie kürzt man die Anstalt ab, die das erste deutsche Fernsehprogramm macht?
  • Welcher der folgenden Staaten grenzt nicht an die Bundesrepublik Deutschland: Tschechien, Luxemburg, Polen, Slowenien?
  • Welche der folgenden Zahlen lässt sich nur durch sich selbst und 1 teilen: 9, 14, 17, 22?

Diskutieren Sie doch mit uns, welche Art von Fragen am ehesten das Zeug hätte, wütende Trolle herauszufiltern oder sie zumindest zu beruhigen. Allerdings dürfen einstweilen eben nur die mitdiskutieren, die ie jeweilige Zufallsfrage auch beantworten können …

Wie setzt man Links richtig? Hier sind 7 einfache Regeln.

Seit über 50 Jahren gibt es Hyperlinks. Trotzdem hat sich nie richtig etabliert, wie man sie setzt. Dauernd tappt man in Fallen und ist genervt. Es mögen sich doch bitte alle an unsere 7 Regeln halten!

1. Wer einen Link setzt, zeigt dem Leser an: Wenn Du auf diesen Link klickst, bekommst Du dies oder das. Das ist ein Versprechen! Links sollten also nie zu einem Ziel führen, das der Nutzer nicht erwartet.

2. Achten Sie darauf, dass der Nutzer normalen Text nicht mit Links verwechselt. Das ist zum Beispiel der Fall bei Unterstreichungen, die keine Links sind. Oder bei blauer Schrift. Sowohl Unterstreichung als auch blaue Schriftfarbe assoziieren die meisten Nutzer mit Links.

3. Benennen Sie die Textstelle sinnig, die unterstrichen bzw. verlinkt wird. Heben Sie also nicht wie folgt hervor:
„Eine Liste mit vielen tollen Sehenswürdigkeiten am Niederrhein finden Sie hier.“
Und auch nicht so:
„Der Niederrhein hat viele tolle Sehenswürdigkeiten.“
Sondern so:
„Wir haben Ihnen eine Liste mit tollen Sehenswürdigkeiten des Niederrheins zusammengestellt.“

4. Ganz wichtig: Falls Sie nicht auf eine Website verlinken wollen, sondern direkt auf ein Dokument (PDF, JPG, DOC), machen Sie das ganz deutlich, zum Beispiel so:
„Details finden Sie in unserer PDF-Liste mit den zehn beliebtesten Sehenswürdigkeiten des Niederrheins.“ User hassen es, ahnungslos auf einen Link zu klicken und ungewollt etwas herunterzuladen. Je größer die Datei, desto schlimmer dieser Fehler!

5. Setzen Sie nicht zu viele Links, der Text soll ja noch lesbar bleiben.

6. Wenn Sie einen Link zu einer anderen Seite setzen, sollten Sie dafür den Öffnen-in-neuem-Tab-Befehl nutzen. Jedenfalls meistens. So hat der Nutzer immer die Chance, zu Ihnen zurückzukehren. Anders sieht es nur aus, wenn Sie den Nutzer wirklich weiterleiten wollen – das ist ja meistens intern auf der eigenen Seite so gewollt.

7. Manche Seitenbetreiber setzen auch Links, die beim Nutzer ein komplett neues Browserfenster öffnen. Wozu das gut sein soll, erschließt sich uns überhaupt nicht.

Essenmarke oder Essensmarke? Des Streites nächster Akt!

Heißt es Gedichtanalyse oder Gedichtsanalyse, Essenmarke oder Essensmarke? Wann man das sogenannte Fugen-S setzt, ist umstritten. Der Sprachwissenschaftlerin Damaris Nübling zufolge wandle sich der Gebrauch derzeit „dramatisch“.

Die Zahl der Zweifelfälle, pardon Zweifelsfälle, wird größer: Immer mehr Menschen setzen zwischen zwei zusammengesetzte Wörter ein sogenanntes Fugen-S. Habe man früher bloß um ein paar wenige Wörter gestritten (vor allem Essen(s)marke und Einkommen(s)steuer), gebe es inzwischen Dutzende von Zweifelsfällen, sagt die Sprachwissenschaftlerin Damaris Nübling von der Universität Mainz. Die Gedichtsanalyse ist eines ihrer Beispiele.

Ein Autor der Badischen Zeitung hat schon vor drei Jahren zu diesem Problem weitere Linguisten gefragt und überaus aufschlussreiche Antworten erhalten. Sein Bericht in der Badischen Zeitung kommt zu dem interessanten Befund, dass es keineswegs eine klare Genitiv-Logik gibt. Stattdessen helfe das Fugen-S dem Hörer, bei der Zusammensetzung beide Wörter getrennt wahrzunehmen.

Selbst bei Dreier-Zusammensetzungen wird manchmal vorn eine S-Fuge angebracht und hinten nicht („Betriebsratmitglied“ versus „Betriebsratsmitglied“). Diese Uneinheitlichkeit gefällt vielen Leuten natürlich nicht. Besonders Leute, die es gern klar geregelt haben, leiden offenbar darunter. Damit liegen sie auf einer Linie mit Jean Paul. Der Dichter habe im Fugen-S einen Übellaut gesehen und von der „s-Krätze“ gesprochen, erzählt Andreas Frey in der Badischen Zeitung. Jean Paul wollte übrigens insgesamt die Doppelwörter abschaffen. Vielleicht hat es auch eine Rolle gespielt, dass er selbst Lehrer und Lehrer(s)sohn war …

Rechnerisch hat dieser Satz ein ganz niedriges Niveau!

Wie verständlich ist ein Text? Um das herauszufinden, gibt es im Internet verschiedene kostenlose Tools: zum Beispiel den Textinspektor, das Schreiblabor oder die Software LIX. In diese drei Maschinen haben wir eine Rede unseres Bundespräsidenten eingegeben. Was kam heraus? Beste Unterhaltung!

Von Maren Tönisen

Manchmal ist niedriges Niveau ja gut. Zum Beispiel, wenn man leicht verständliche Texte schreiben will. Die Wissenschaft hat dafür nachvollziehbare Maßstäbe entwickelt und so dafür gesorgt, dass die Verständlichkeit von Texten mathematisch messbar wird. Im Internet gibt es dafür verschiedene kostenlose Tools. Der Textinspektor, die Textanalyse vom Schreiblabor und die Software Lesbarkeitsindex (LIX) sind einige von denen, die es sich anzuschauen lohnt.

Ein Beispiel: So ein kurzer, einfacher Satz wie „Rechnerisch hat dieser Satz ein ganz niedriges Niveau!“ schneidet in all diesen Maschinen hervorragend ab. Lange, womöglich noch verschachtelte Bandwurmsätze mit vielen wissenschaftlichen Fachbegriffen dagegen landen in der Regel im roten Warnbereich.

Wir vom ZEILEN|HACKER haben testweise die Grußbotschaft des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zum Fest des Fastenbrechens 2017 in alle drei genannten Maschinen eingegeben. Was ist herausgekommen und mit welcher Maschine waren wir am zufriedensten?

Textinspektor: Die Rede bekommt vom Textinspektor 11,8 von 20 möglichen Verständlichkeitspunkten. Damit liegt die Rede eindeutig im grünen Bereich. Von ihrer Verständlichkeit her ist die Rede vergleichbar mit Unterhaltungsliteratur. Gut am Textinspektor sind seine leichte Bedienbarkeit und sein klares grafisches Erscheinungsbild. Der Textinspektor teilt auch mit, wie viele Wörter pro Satz und wie viele Silben pro Wort sich in dem Text finden. Aber mehr Details verrät er nicht. Noch ein kleiner Haken: Man muss ganz zu Beginn einmal ein Werbefenster wegklicken.

Schreiblabor: Die Steinmeier-Rede wird hier als „durchschnittlich“ bewertet und als „vergleichbar mit Belletristik“ etikettiert, weil sie 59 von 80 möglichen Verständlichkeitspunkten erzielt. Gut am Schreiblabor ist, dass die einzelnen Auswertungsergebnisse genauer dargestellt werden als im Textinspektor. Dafür ist das Ergebnis nicht ganz so übersichtlich: Man muss den Punktwert ein bisschen suchen. Ein weiterer Vorteil ist, dass man gleich im Textfenster etwas ändern kann und dann sieht, wie sich das Ergebnis verbessert.

LIX: Diese Software, die man kostenlos auf der Seite Psychometrica.de herunterladen kann, hat wiederum eine andere Skala. Sie reicht von 0 bis 100. Hier erhält die Rede 48 von 100 Punkten, wobei 100 die größtmögliche Kompliziertheit darstellt. Steinmeiers Rede liegt somit ebenfalls im Bereich „Belletristik“. Die Software verfügt nicht über die genannten Vorteile des Schreiblabors. Aber sie hat gegenüber der Konkurrenz auch Vorteile: keine Werbung, kein Schnickschnack, ein klares Ergebnis auf einer Skala von 1 bis 100. Außerdem kann man sie sowohl online als auch offline benutzen. Das bedeutet: Man muss den Text nicht ins Internet einstellen. Das dürfte für viele ein entscheidender Grund sein. Mitarbeiter von Regierungsbehörden beispielsweise dürfen ja ihre Verwaltungstexte nicht in solch private Maschinen einspeisen.


Fazit: Die Tools kommen zu relativ ähnlichen Ergebnissen und zeigen schnell und übersichtlich die Verständlichkeit eines Textes an. Am einfachsten und schnellsten geht es mit dem Textinspektor. Am detailreichsten und praktischsten ist das Schreiblabor. Wer Texte prüfen will, ohne dass andere sie sehen können, sollte die Software LIX verwenden.

Das gibt’s auch: Fälle, in denen Passiv besser ist als Aktiv!

Aktiv top, Passiv flop? Ohne „Täter“ muss der Leser oft Detektivarbeit leisten, um der Satzlogik zu folgen. Deshalb ist in den meisten Fällen das Aktiv besser. Manchmal ist trotzdem das Passiv vorzuziehen – dazu drei Beispiele.

Von Stefan Brunn

1. Der Akteur spielt keine Rolle

„Der Bahnhof wird um 2 Uhr nachts geschlossen.“ Hier spielt es keine Rolle, wer den Schlüssel am Bahnhofstor umgedreht hat. „Das Passiv kann dazu dienen, eine Aussage mit geringerem sprachlichen Aufwand zu formulieren“, heißt es zurecht in einer „Stilistik für Journalisten“.

„Die Ampel fiel aus und der Sachbereich 3 des Verkehrsamts ließ sie noch am selben Tag reparieren“ ist allenfalls amtsintern korrekt formuliert. Für den Bürger wäre Passiv gerade durch die Täterverschweigung einfacher und dadurch besser: „Die ausgefallene Ampel wurde noch am selben Tag repariert.“ Wer die Reparatur der Ampel veranlasst oder durchgeführt hat, wird dem Bürger wurscht sein. Wichtig ist, dass sie rasch repariert wurde.

Ähnlich sieht‘s in folgendem Beispiel aus:
„Der Staudamm wurde weggerissen.“ Das ist stark genug auch im Passiv. Man könnte natürlich auch schreiben: „Die Fluten rissen den Staudamm weg.“ Stärker wäre das jedoch nicht, denn das Wegreißen des Staudamms ist stark genug – und kürzer.

2. Das Opfer ist wichtiger als der Täter

Auch wenn der Akteur keine Rolle spielen soll, ist Passiv eine gute Wahl. In den Vordergrund gestellt werden soll manchmal ja gerade derjenige, dem etwas widerfahren ist. Auch hier ein Beispiel aus dem Buch „Stilistik für Journalisten“: „Die Gestapo verhaftete ihn, misshandelte ihn grausam und verschleppte ihn in ein Konzentrationslager.“ In diesem Satz geht es um die Taten der Gestapo. Im Endeffekt soll der Satz jedoch das Leiden des Opfers ausdrücken. Um darauf zu fokussieren, kann man das Passiv verwenden. Hat man die Gestapo zuvor bereits genannt, wäre also ein Passivsatz wie der folgende besser: „Er wurde verhaftet, grausam misshandelt und in ein Konzentrationslager verschleppt.“

3. Das Entscheidende muss nach vorne – zum Beispiel für SEO-Zwecke

Auch beim Schreiben fürs Internet und insbesondere bei der Suchmaschinenoptimierung SEO (Search Engine Optimization) kann eine Passiv-Konstruktion vorteilhaft sein. Eyetracking-Studien haben ergeben, dass Internetnutzer Texte im F-förmigen Muster (an)lesen. Dabei blicken Leser zunächst nur auf die ersten zwei oder drei Wörter eines Absatzes. Ist das Interesse geweckt, stehen die Chancen gut, dass dem restlichen Text mehr Zeit geschenkt wird. Wenn die ersten zwei Wörter eines Absatzes aber keinerlei Anreiz bieten, dann wird über den Rest hinweggescrollt oder gleich das ganze Fenster weggeklickt.

Das Objekt muss also oft an den Satzanfang. Nehmen wir dazu einen Beispielsatz: „Unsere Firma hat die 12 wichtigsten SEO-Gebote formuliert.“ So ausgedrückt, steht die Firma am Anfang – die interessiert die meisten Zielgruppen aber vermutlich weniger als die 12 SEO-Gebote. Deshalb ist es schlauer, die Gebote an den Anfang zu setzen: „Die 12 wichtigsten SEO-Gebote wurden jetzt von unserer Firma formuliert.“

Das klingt nicht so schön? Stimmt! Genau das ist der Preis, den man für eine Suchmaschinenoptimierung der Texte bezahlen muss. Theoretisch bräuchte man hier übrigens nicht mal das Passiv: „Die 12 wichtigsten SEO-Gebote hat jetzt unsere Firma formuliert.“ Hier hat man das Passiv vermieden. Stilistisch schöner geworden ist’s dadurch aber nicht.


Unterm Strich

Der Rat, Passiv müsse man immer vermeiden, ist allzu pauschal. Man darf das Passiv durchaus benutzen, wenn es gute Gründe dafür gibt.

Was kosten Zweideutigkeiten? Die Presse testet es aus!

Er ist nicht mehr unter uns (in der Öffentlichkeit). Er ist gern nackt (am Handgelenk). Er ist süchtig (nach Gummibärchen). Zweideutigkeiten wie diese gab es in der Presse schon immer. Aber die Betroffenen wehren sich zunehmend – und vor Gericht wird es für die Verlage teurer. Ein Preisvergleich von Laura Bertenburg

Als die Zeitschrift „A – die Aktuelle“ mit der Headline „Er ist nicht mehr unter uns“ titelte, ragte diese Zweideutigkeit über die Formel-Eins-Legende Michael Schumacher aus der Menge der gewöhnlichen Presse-Zweideutigkeiten heraus. In diesem Sommer nun wurde das Klatschblatt dazu verurteilt, der Familie Schumacher 100.000 Euro Schmerzensgeld für diese irreführende Titelstory zu zahlen. Die Argumentation des Verlags (Mediengruppe Funke), es handele sich bei der Headline um eine „Aussage grundsätzlicher Art“, wies das Gericht zurück.

Tatsächlich enthält die Aussage „Er ist nicht mehr unter uns“ ja verschiedene Interpretationsmöglichkeiten. Jeder vernünftige Mensch liest darin aber eben nicht so etwas wie „Er lässt sich kaum mehr in der Öffentlichkeit sehen“ oder „Schade, dass er sich nicht mehr unters Volk mischt“. Eine überwältigende Mehrheit wird, auch im Kontext der anderen Titelseiten-Elemente, aus dieser Headline lesen: „Er ist tot.“

Zweideutigkeiten wie diese helfen der Presse, ihren Umsatz zu steigern. Sogar die Wissenschaft ergründete diese Technik schon vor langer Zeit. Vor über 20 Jahren beschrieb ein Medienwissenschaftler, wie die Klatschpresse so etwas mit angeblichen Todesfällen von Prominenten macht. „Grace Jones vom Motorboot überfahren“ war damals eines der Beispiele – die Musikerin war natürlich NICHT gestorben.

In jüngster Zeit allerdings wehren sich die Betroffenen zunehmend juristisch. Und sie erzielen immer wieder nennenswerte Strafen für die Verlage. Die Schumachers zum Beispiel lagen schon im Februar dieses Jahres vor Gericht und erstritten damals 60.000 Euro. Das OLG Hamburg bestätigte ein Urteil des Landesgerichts. Damals insinuierte ein Funke-Blatt, dass die Schumachers „vor der Trennung“ stünden. Auch andere Verlagshäuser mussten schon zahlen in Sachen Michael Schumacher – Burda etwa für eine Headline auf dem Titel der „Bunten“. Dort hieß es: „Er kann wieder gehen …“ Diese Ente kostete die „Bunte“ 50.000 Euro. Viele Titelbilder mit solchen Schumacher-Zweideutigkeiten hat Anfang des Jahres einmal die Seite Uebermedien zusammengestellt. Titel: „Geschäftsmodell: Lügen über Michael Schumacher“.

Aber die Schumachers sind beileibe nicht die einzigen Promis, die zuletzt Schmerzensgelder erstritten haben. Vermutlich können die großen Verlagshäuser sie trotzdem noch aus der Portokasse bezahlen (die heißt allerdings inzwischen „Sorry-Kasse“). „Alkohol-Rückfall – Jenny Elvers trinkt wieder!“ lautete zum Beispiel eine Titelstory des Magazins „OK!“. Die Aussage könnte theoretisch so interpretiert werden, dass Jenny Elvers gestern überhaupt etwas getrunken habe, ein Wässerchen oder eine Limo beispielsweise. Aber eben nur theoretisch. Im Gerichtsprozess wurden Jenny Elvers jedenfalls 35.000 Euro zugesprochen. Es half auch nichts, dass die Redakteurin versicherte, bei Frau Elvers eine „Fahne“ bemerkt zu haben. Die Redakteurin musste übrigens auch einen Teil selbst zahlen.

Mehr als zehn Mal so viel musste die „Neue Welt“ berappen, weil sie berichtet hatte, Charlene von Monaco und ihr Ehegatte Fürst Albert gingen durch eine „bittere Trennung“: 400.000 Euro wurden fällig. Während die Funke-Justiziarin behauptete, es müsse sich ja im Fall dieser Headline nicht unbedingt um eine Liebestrennung des Paares handeln — Charlene war alleine zu einem Charity-Ball aufgetaucht — fand die Richterin, dass der Titel den zwingenden Eindruck erwecke, „als sei etwas Furchtbares passiert“.

400.000 Euro bekam auch Madeleine von Schweden schon mal vor Gericht zugesprochen. Die Zeitschriften „Welt der Frau“ und „Frau mit Herz“ des Klambt-Verlags hatten frei erfundene Klatschartikel über angebliche Liebesaffären, Schwangerschaften und Heiratspläne gedruckt. 86 Artikel solcher Art brachte Madeleines Anwalt vor die Richterschaft. Die befand, dass die Persönlichkeitsrechte Madeleines zum Zweck der Auflagensteigerung und Gewinnerzielung so stark verletzt worden seien, dass mit dem Richterspruch ein „echter Hemmungseffekt“ geschaffen werden müsse.

Jörg Kachelmann, der vom Vorwurf einer Vergewaltigung freigesprochen wurde, beklagte Persönlichkeitsrechtsverletzungen von „Bild“ und auf Bild.de. Das Gericht verurteilte den Axel-Springer-Konzern zu einer Schmerzensgeldzahlung von 395.000 Euro plus Zinsen (insgesamt 513.000 Euro). Das war zwar viel geringer als die ursprüngliche Forderung Kachelmanns von 2,25 Millionen Euro, aber doch eine der höchsten Schmerzensgeldzahlungen, die in deutschen Presserechtsprozessen überhaupt zugesprochen wurden.

Anders lief es zuletzt bei Joachim Löw. Der Fußball-Bundestrainer erhielt nämlich 100.000 Euro mehr als ursprünglich von seinen Anwälten gefordert — insgesamt 240.000 Euro. Diese Summe muss die Mediengruppe Funke zahlen, weil ihre Klatschblätter in elf Fällen unzutreffend und mit mangelndem „Berichterstattungsinteresse“ berichteten und in drei weiteren Fällen ungünstige und intime Fotos von seinem Strandurlaub auf ihre Titel packten. „Verliebt in seine Patentochter?!“ hieß eine von sieben Titel-Storys über Jogi Löw, um die es in dem Gerichtsstreit ging.

Auch wenn es die vielen Summen in unserem Artikel nahelegen: Nicht jede Unterstellung der Presse wird von deutschen Gerichten mit Schmerzensgeldern bestraft. Ein Beispiel: Die Schauspielerin Simone Thomalla scheiterte mit einer Schmerzensgeldklage über 20.000 Euro gegen das People-Magazin „Closer“ vor dem Oberlandesgericht München. Auf dem Closer-Titel hatte es gehießen: „Tatort-Kommissarin plötzlich mit großer Narbe im Ausschnitt – heimliche Brust-OP?“ Das Gericht sah aber den Tatbestand einer schweren schuldhaften Persönlichkeitsverletzung nicht erfüllt. Der Durchschnittsleser, so die Argumentation, lese daraus nicht zwingend die Behauptung, Thomalla habe sich einer brustvergrößernden Schönheitsoperation unterzogen. Berücksichtigt wurde auch die intensive öffentliche Selbstdarstellung von Frau Thomalla. Die Schauspielerin hatte über zwei Instanzen geklagt und musste letztlich die Kosten des Verfahrens selbst tragen.

Mit welcher Tastenkombi kriegt man das große Eszett?

Seitdem es das versale Eszett gibt, gerät man ja gelegentlich in die Bredouille, es korrekt eintasten zu müssen. Nur weiß kaum jemand, wie das geht. Unsere Autorin Laura Bertenburg schildert drei Methoden.

Copy & Paste

Wenn man das ẞ nicht oft verwendet, kann man es sich einfach irgendwo rauskopieren. Man sucht bei Google nach „großes scharfes S“ und schnappt sich das ẞ einfach aus dem ersten Beitrag – Wikipedia. Anschließend fügt man es dort ein, wo man es braucht. Die Kollegen von Typografie.info haben sogar eine eigene Kopierseite dafür angelegt: Man findet sie unter typografie.info/versaleszett. Oder natürlich gleich hier: ẞ

Unicode

Man bekommt das ẞ aber auch in Word und anderen Office-Anwendungen hin, ohne den Browser zu bemühen, per Unicode nämlich. Die Eingabe des Unicodes „1E9E“ in Word, gefolgt von der Tastenkombination Alt-C, erzeugt das große Eszett. Probieren Sie es mal aus! Es klappt auch mitten im Wort. Alternativ geht’s auch so: Alt-Taste gedrückt halten und auf dem Nummernblock die Zahlenfolge „7838“ eintippen. Fertig!

Tastaturkürzel

Wenn Sie das ẞ häufiger brauchen, dann sollten sie sich vielleicht für den dritten Weg entscheiden: ein eigenes Tastaturkürzel für den 27. Buchstaben unseres Alphabets. Mit Tools wie SharpKeys lassen sich Tasten recht einfach neu belegen. So kann man dann natürlich auch den Weg zu anderen Sonderzeichen abkürzen, zum Beispiel zum © oder zum €.

Netto versucht sich an lokaler Werbung

Die Supermarktkette Netto versucht’s in diesem Sommer mit lokaler Werbung: „Gutes aus dem Westen“ stand zum Beispiel in NRW groß auf der Titelseite – dazu Bilder vom Kölner Dom und von der Wuppertaler Schwebebahn. Unten drunter wird’s aber eher provinziell-peinlich als lokal-lebensnah …

Ein XXL-Hähnchen-Schnitzel für 1,99 Euro mit extra viel knuspriger Panade ist, zugegeben, billig. Gespart hat Netto offenbar beim Korrektorat. Konkret stören wir uns an dem Schild, welches von der Schnitzel-Packung hochgehalten wird: „Gutes aus Tönisvorest in Niederrheim“ steht drauf. Wenn man sich allerdings schon an eine Region ranwanzt wie hier Netto, dann doch bitte halbwegs korrekt!

Erstens heißt es nicht „Tönisvorest“, sondern „Tönisvorst“. Zweitens heißt es nicht „Niederrheim“, sondern „Niederrhein“. Und drittens ist das auch kein Ortsteil einer Stadt, sondern eine Stadt in einer Region – und deshalb muss es korrekt heißen: „Gutes aus Tönisvorst am Niederrhein“. Drei Fehler auf drei Quadratzentimetern, das wäre ja keine Sensation. Aber wenn man so sehr mit dem Lokalen prahlt, sollte man doch wenigstens die Orte mal gegoogelt haben. Sonst sieht’s nachher so aus, als wären die Texte gar nicht lokal geschrieben worden!

Jeden Monat liefern wir in unserem Newsletter ZEILEN|HACKER einen „Murx des Monats“ aus. Oft geht es um lustige Rechtschreibfehler, manchmal um Stilblüten oder auch um besonders dämliche Texte. Der Stoff dafür geht uns nie aus! Und ja: Wir wissen, dass man Murks nicht mit X schreibt!