Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Schrägstrich-Regeln geändert: Neuerdings kann man in mehr Fällen als bisher ein Leerzeichen neben den Schrägstrich setzen. Wir zeigen die fraglichen Fälle und was jetzt erlaubt ist beziehungsweise was nicht.
Einzelne Begriffe
Bei der Verwendung des Schrägstrichs zwischen einzelnen Begriffen bleibt die Regel unverändert. Es werden keine Leerzeichen gesetzt.
- Erlaubt: Tag/Nacht, Apfel/Birne, Hund/Katze
- Nicht erlaubt: Tag / Nacht, Apfel / Birne, Hund / Katze
Wortgruppen
Bei Wortgruppen ist neuerdings die Verwendung von Leerzeichen vor und nach dem Schrägstrich zulässig.
- Erlaubt: die Rosen / die Tulpen als Schnittblumen
- Auch erlaubt: die Rosen/die Tulpen als Schnittblumen
Mehrere Alternativen
Bei der Auflistung mehrerer Alternativen ist die Verwendung von Leerzeichen nun optional.
- Erlaubt: Montag/Dienstag/Mittwoch
- Auch erlaubt: Montag / Dienstag / Mittwoch
Personenbezeichnungen
Bei Personenbezeichnungen gelten besondere Regeln:
- Erlaubt: Lehrer/Lehrerin (ohne Leerzeichen)
- Auch erlaubt: Lehrer / Lehrerin (mit Leerzeichen)
- Auch erlaubt: Lehrer/-in (mit Bindestrich, ohne Leerzeichen)
- Nicht erlaubt: Lehrer /-in (Leerzeichen vor dem Bindestrich)
Zahlen und Datumsangaben
Bei Zahlen und Datumsangaben bleibt die Regel unverändert. Es werden keine Leerzeichen verwendet.
- Erlaubt: 2023/2024, 15./16. Juli
- Nicht erlaubt: 2023 / 2024, 15. / 16. Juli
Abkürzungen und Maßeinheiten
Auch bei Abkürzungen und Maßeinheiten werden weiterhin keine Leerzeichen gesetzt.
- Erlaubt: km/h, m/s, EUR/USD
- Nicht erlaubt: km / h, m / s, EUR / USD
Link zu den amtlichen Regeln:
https://www.rechtschreibrat.com/regeln-und-woerterverzeichnis/
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