Schlagwort: norm

Wann darf der Strich atmen?

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Schrägstrich-Regeln geändert: Neuerdings kann man in mehr Fällen als bisher ein Leerzeichen neben den Schrägstrich setzen. Wir zeigen die fraglichen Fälle und was jetzt erlaubt  ist beziehungsweise was nicht.

Einzelne Begriffe
Bei der Verwendung des Schrägstrichs zwischen einzelnen Begriffen bleibt die Regel unverändert. Es werden keine Leerzeichen gesetzt.

  • Erlaubt: Tag/Nacht, Apfel/Birne, Hund/Katze
  • Nicht erlaubt: Tag / Nacht, Apfel / Birne, Hund / Katze

Wortgruppen
Bei Wortgruppen ist neuerdings die Verwendung von Leerzeichen vor und nach dem Schrägstrich zulässig.

  • Erlaubt: die Rosen / die Tulpen als Schnittblumen
  • Auch erlaubt: die Rosen/die Tulpen als Schnittblumen

Mehrere Alternativen
Bei der Auflistung mehrerer Alternativen ist die Verwendung von Leerzeichen nun optional.

  • Erlaubt: Montag/Dienstag/Mittwoch
  • Auch erlaubt: Montag / Dienstag / Mittwoch

Personenbezeichnungen
Bei Personenbezeichnungen gelten besondere Regeln:

  • Erlaubt: Lehrer/Lehrerin (ohne Leerzeichen)
  • Auch erlaubt: Lehrer / Lehrerin (mit Leerzeichen)
  • Auch erlaubt: Lehrer/-in (mit Bindestrich, ohne Leerzeichen)
  • Nicht erlaubt: Lehrer /-in (Leerzeichen vor dem Bindestrich)

Zahlen und Datumsangaben
Bei Zahlen und Datumsangaben bleibt die Regel unverändert. Es werden keine Leerzeichen verwendet.

  • Erlaubt: 2023/2024, 15./16. Juli
  • Nicht erlaubt: 2023 / 2024, 15. / 16. Juli

Abkürzungen und Maßeinheiten
Auch bei Abkürzungen und Maßeinheiten werden weiterhin keine Leerzeichen gesetzt.

  • Erlaubt: km/h, m/s, EUR/USD
  • Nicht erlaubt: km / h, m / s, EUR / USD

Link zu den amtlichen Regeln:
https://www.rechtschreibrat.com/regeln-und-woerterverzeichnis/


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Das Buchstabieren wird einfacher

Salzwedel, Chemnitz, Hamburg, Offenbach, Leipzig, Zwickau – so buchstabiert man neuerdings den Namen des deutschen Bundeskanzlers. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat die deutsche Buchstabiertafel nämlich ganz neu gestaltet. Man richtet sich jetzt nach Städten bzw. deren Autokennzeichen. Aber ganz einheitlich ist es nicht, leider.

Von Stefan Brunn

Die neue Buchstabiertafel ersetzt die bisherigen Vornamen durch Städtenamen, die sich überwiegend an Autokennzeichen orientieren:

Warum hat das DIN die Tafel überhaupt erneuert? Der Antisemitismusbeauftragte von Baden-Württemberg hatte darauf hingewiesen, dass in der Zeit des Nationalsozialismus alle jüdischen Namen in der Tafel ersetzt worden waren. Der DIN-Arbeitsausschuss suchte nach einer besseren Alternative und entschied sich letztlich für eine Städtenamentafel. Damit, so das DIN, hätten auch andere europäische Länder gute Erfahrungen gemacht: Städtenamen seien sehr eingängig und, anders als Vornamen, keinen Moden unterworfen.

In den meisten Fällen wählte das DIN-Gremium die größte oder bekannteste Stadt – eine einleuchtende Logik. Bei „Hamburg“ allerdings entfernte man sich damit von der Regel, die Autokennzeichen zu nehmen – so war Hannover aus dem Rennen. Bei „Stuttgart“ bevorzugte man Salzwedel, weil man in der Aussprache kein „ST“ wollte – mit dem Nachteil, dass den wenigsten beim spontanen Nachdenken „Salzwedel“ einfallen wird. Ähnlich beim kleinen „Ingelheim“ gegenüber „Ingolstadt“. Allerdings ist die Buchstabiertafel kein verpflichtendes Instrument: Wer also nun „Ingolstadt“ oder „Stuttgart“ durchgibt, macht auch nichts falsch.

Bei den Umlauten (Ä, Ö, Ü) waren mögliche Städte zu unbekannt oder es gab sie nicht. Deshalb wird nun das Ansagewort des Grundbuchstabens für die Ansage der Umlaute verwendet – beispielsweise „Umlaut Unna“ für „Ü“.