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Was ist aus juristischer Sicht lesbar und was nicht?

„Wenn Ihre Werbung ein weiteres Mal eine zu kleine Schrift verwendet, setzt es ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten!“ So las sich jüngst ein Urteil eines Landgerichts gegenüber einem Einzelhändler. Aber was heißt eigentlich „kleine Schrift“ in Punkt oder Millimetern?

Von Stefan Brunn

Die schlechte Nachricht zuerst: Weder ist die Frage zulässiger Schriftgrößen gesetzlich geregelt noch setzen die obersten Gerichte Deutschlands eine einheitliche Mindestgröße voraus. Was also als Kleingedrucktes zu klein gedruckt ist, interpretieren die Gerichte unterschiedlich.

Die gute Nachricht lautet: Wer einen Text in mehr als 8 Punkt (also über 3 Millimeter hohe Buchstaben) druckt, ist im Regelfall auf der sicheren Seite. Das gilt zum Beispiel für Produktverpackungen, Zeitungsanzeigen oder Flyer. Das gilt natürlich nicht für Plakatwände – hier wären ja 8 Punkt aus der normalen Lesedistanz überhaupt nicht wahrnehmbar.

Bei dem eingangs erwähnten Urteil des Landgerichts Coburg ging es um die Werbung für einen drahtlosen Bluetooth-Lautsprecher, genauer: die Darstellung eines Testurteils in der Zeitschrift „Video“. Die Quelle „Video“ unter der Testnote („überragend“) erschien einem Wettbewerber zu klein angebracht, so dass er auf Unterlassung klagte – und gewann. Das Gericht setzte in seiner Begründung die Untergrenze von 6 Punkt an. Diese Grenze findet sich im letzten Jahrzehnt in mehr und mehr Urteilen wieder, begleitet von Faktoren wie Kontrast oder „üblicher Laufweise“ (Bundesgerichtshof).

Wirklich konkrete und verbindliche Punkt- oder Millimeterangaben findet man nur in so exotischen Normen wie der Fertigverpackungsverordnung der EU oder etwa in Urteilen des Bundesgerichtshofs zum Heilmittelwerberecht. Einzelne Verpackungsverordnungen wiederum unterscheiden sich aber auch wieder voneinander: Zwischen einer Schriftgröße von zwei (EU-Fertigpackungsverordnung) und einer von vier Millimetern (vorgeschriebene Schriftgröße der Füllmenge im Honigtopf!) liegt ja eine ganze Zeile!

Auch Gerichte selbst berücksichtigen übrigens Argumente nur, wenn sie groß genug geschrieben sind. Das ist kein Witz: Das Bundessozialgericht wies schon eine Anhörungsrüge als unzulässig zurück, weil die vorgebrachten Argumente eines Beteiligten in praktisch nicht mehr zu entziffernder Schriftgröße formatiert waren (B 13 R 17/15 C). Die Richter empfanden das offenbar als Manipulationsversuch oder Schikane. Vielleicht war es ihnen auch einfach zu blöd, sich durch so kleine Texte zu quälen.

Wir lesen nach bestimmten Mustern, nur welchen?

Die Annahme, dass Texte vom Anfang bis zum Ende gelesen werden, war schon immer naiv. Stattdessen gibt es diverse konkurrierende Muster, nach denen man sich Texten zuwendet – und diese sind von vielen Faktoren abhängig.

Von Maren Tönisen

Jahrhundertelang basierte die Leseforschung auf Spekulationen. Erst in den letzten 50 bis 100 Jahren nähert sie sich von mehreren Seiten halbwegs wissenschaftlichen Erkenntnissen an. Manche kommen aus der Kognitionspsychologie, andere von Techniken wie dem Eyetracking oder dem Readerscan, vor allem aber hat man gelernt aus dem Tracking mit Google Analytics, Chartbeat und anderer Software.

Aufbauend auf diesen Ergebnissen entwickeln Forscher, Praktiker und Berater jetzt Theorien, nach welchen Mustern die Leute lesen – beziehungsweise scannen. Diese Annahmen konkurrieren mit teils netten Namen wie „Layer-Cake-Pattern“ um Anerkennung in der Wissenschaftsgemeinschaft. Wir haben ein paar dieser Lese-Muster-Modelle ausgewählt und uns deutsche Übersetzungen für ihre Namen ausgedacht:

Commitment-Pattern

Das „Kohldampf-Schema“ tritt dann auf, wenn Leser sich extrem für eine Sache interessieren. Sie saugen einen Text dann vom ersten bis zum letzten Wort begierig auf. Richtige Fans zum Beispiel tun das, wenn das Objekt ihrer Begierde etwas verkündet. Das passiert auch schon mal, wenn in Suchtreffern, Betreffzeilen oder Überschriften etwas ganz Großartiges versprochen wurde. Zum Beispiel, wie man ein schlimmes Computerproblem löst. Oder wie man sich einen geldwerten Vorteil verschafft. Oder, umgekehrt, bei Post vom Abmahnanwalt, von der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder von Aufsichtsbehörden: Solche Texte lesen selbst Lesefaule oft sehr intensiv vom ersten bis zum letzten Wort 😉

Leider glauben aber zu viele Autoren, dass ihre Leser jedes Wort verschlingen – es stimmt nämlich meist nicht. Trotzdem scheinen unzählige Vorstände, Präsidenten und andere wichtige Funktionäre zu glauben, dass man jedes ihrer Worte sehnsüchtig erhofft. Anders kann man sich die ellenlangen Vor- und Geleitworte in Broschüren jedenfalls kaum erklären.

Z-Pattern

Das „Z-Muster“ ist für alle ein alter Hut, die ihr Handwerk im Zeitungsgewerbe erlernt haben. Angeblich fängt der Leser demzufolge eine gedruckte Seite links oben zu lesen an und schwenkt vom oberen rechten Teil der Seite nach links unten, um dann nach rechts unten zu blicken. Diese Annahme widerspricht allerdings einer anderen Theorie: dass nämlich in Zeitungen und Zeitschriften immer zuerst die Bilder angesprungen werden. Die Blattmacher bauen ihre Seiten deshalb nach dem Henne-Küken-Prinzip auf: Ein großes Bild zieht das Auge an, zwei bis vier weitere lenken den Blick weiter und verführen den Leser zum Verweilen auf der Seite.

Im Internet gelten ganz andere Regeln – schon deshalb, weil die User dort Bilder anders bewerten: Oft erwarten sie nämlich, dass Bilder entweder Werbung beinhalten oder nur informationslose Stockfotos sind. Und solche Bilder blenden Leser unheimlich gern aus.

F-Pattern

Das „F-Schema“ ist ein ebenfalls recht bekanntes und auch anerkanntes Muster. Es tritt auf, wenn der Leser überhaupt noch nicht weiß, was er von einem Text erwarten darf. Der Leser testet den Text in Form eines F an: Die erste Zeile liest er noch recht weit, dann probiert er einen anderen Absatz, liest dessen erste Worte und fliegt dann mit den Augen nach unten. Sieht man sich die Fixationspunkte aus der Distanz an, bildet sich eine F-Form aus. Leser benutzen diese Art zu lesen, weil sie so mit wenig Aufwand und schnell prüfen können, ob ihnen ein Text weiterhilft. Für Autoren heißt das: sofort liefern! Wer nicht spätestens mit dem Beginn des zweiten Absatzes überzeugt, kriegt keine dritte Chance.

Layer-Cake-Pattern

Dieses „Schichtkuchen-Muster“ tritt auf, wenn der Leser zunächst alle Überschriften und Zwischenüberschriften liest, nicht aber die Absätze dazwischen. Das ist für ihn vor allem dann sinnvoll, wenn der Text viele und gut strukturierte Überschriften enthält. Typischerweise ist das bei FAQ-Texten (Frequently Asked Questions) der Fall, aber auch dann, wenn sich ein Autor viel Mühe mit der Struktur eines Textes und den Überschriften gegeben hat. Aus unserer Sicht sollten Texter dieses Lesemuster immer erwägen: Die Gruppe der potenziellen Leser ist sicher zig Mal so groß wie die der Fans, die nach jedem Wort des Autors lechzen.

Spotted-Pattern

Das „Trüffelschwein-Muster“ tritt auf, wenn der Leser extrem gezielt nach einer bestimmten Information sucht – das kann zum Beispiel eine Wortdefinition sein oder eine Preisinformation oder bestimmte Öffnungszeiten oder ein Link. Genau genommen kann man dieses Scannen nicht mal Lesen nennen, denn es handelt sich nur um eine Suche. Dieses Muster kommt vermutlich viel häufiger vor, als Texter es wahrhaben wollen. Leser, die nur nach Trüffeln suchen, wollen diese nicht tief verbuddelt in Textmengen sehen, sondern eher grafisch hervorgehoben, gern auch in Listen oder Tabellen.

Mehr über das F- und das Schichtkuchen-Muster gibt’s auf den Seiten der Norman-Nielsen-Group zu lesen oder im folgenden Video:

Und der Doktortitel gehört doch nicht zum Namen!

Hat jemand, der einen Doktortitel trägt, das Anrecht darauf, dass er mit „Dr.“ angesprochen oder angeschrieben wird? Nein, das hat er nicht – es handelt sich aber um eine weit verbreitete Annahme. Wir verraten Ihnen, wo man solche und viele andere Klärungen von Anreden etc. findet.

Vermutlich glaubt eine Mehrheit der Deutschen, dass der Doktortitel zum Namen gehört. Er steht ja auch oft genug in der Namenszeile des Personalausweises. Aber: Träger eines Doktortitels haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen gegenüber der Doktortitel in einer Anrede oder in einer Anschrift gebraucht wird. Akademische Grade gehören generell nicht zum Familiennamen. Auf Personalausweisen kann der Doktortitel jedoch vor dem Familiennamen eingetragen werden – auf Wunsch des Trägers.

Wer mehr Informationen zu Anschriften und Anreden haben möchte, wird beim „Protokoll Inland der Bundesregierung“ fündig: www.protokoll-inland.de

Warum Prozente oft gar keine Prozente sind …

Wenn Leute Zahlen vergleichen, machen Sie einen Fehler immer wieder: Sie verwechseln Prozente und Prozentpunkte. Dabei ist der Unterschied riesig.

Die Grundregel lautet: Absolute Änderungen von Prozentsätzen gibt man in Prozentpunkten an, relative Änderungen in Prozenten. Wie groß der Unterschied ist, macht unser erstes (rein fiktives) Beispiel deutlich:

2021 wurden 20 Prozent aller Wildschweine abgeschossen, 2018 waren es nur 2 Prozent. 2021 wurden also 18 Prozentpunkte mehr Wild abgeschossen als noch 2018. Das bedeutet aber nicht, dass 18 Prozent mehr Wild geschossen wurde als noch 2018. Tatsächlich ist diese Steigerung viel, viel höher. Es wurden nämlich 900 Prozent mehr Wildschweine abgeschossen als noch vor vier Jahren.

Wie sind wir auf die Steigerung von 900 Prozent (statt fälschlich 18 Prozent) gekommen?
Um wie viele Prozentpunkte hat sich der Abschuss von Wildschweinen gegenüber 2018 geändert? Um das zu ermitteln, rechnet man: 20 – 2 = 18. Die 18 geben die Prozentpunkte an. Dann dividiert man die Differenz der Prozentpunkte durch den niedrigeren Prozentwert (18 : 2 = 9). Das Ergebnis nimmt man mal 100, um auf den neuen Prozentwert zu kommen (9 x 100 = 900). Ergebnis: Der Wildabschuss hat sich also von 2018 auf 2021 um 900 Prozent gesteigert. Natürlich rein fiktiv, wir haben nicht die geringste Ahnung von Jagd und Wildschweinen.

Von Politik haben wir schon etwas mehr Ahnung, und hier wird der Prozent-Prozentpunkte-Fehler unglaublich oft gemacht. Also auch hierzu noch ein Beispiel:

2021 hat die XY-Partei 12 Prozent erreicht, 2017 waren es 10 Prozent. 2021 hat die XY-Partei also 2 Prozentpunkte mehr erreicht als 2017. Die XY-Partei hat aber 20 Prozent mehr Stimmen bekommen als bei der letzten Wahl und nicht 2 Prozent mehr!

Wenn das mal keine Steilvorlage für politische Statements nach Wahlen ist: Eine Steigerung um 20 Prozent lässt sich doch viel besser verkaufen als eine um 2 Prozentpunkte und ist auch noch deutlich richtiger als eine um 2 Prozent ☺.

Sätze kann man auch malen!

Wie behält man bei Satzmonstern mit mehreren Köpfen und Schwänzen den Überblick? Manchmal weiß man ja gar nicht mehr, wo vorne und wo hinten ist! Analytisch geht das mit sogenannten „Satzbildern“. Wir zeigen Ihnen in aller Kürze, wie solche Satzbilder aussehen und wie man sie malt.

Von Hannah Molderings

Mit „Satzbildern“ zeichnet man sehr einfach Sätze nach und macht damit ihre Struktur deutlicher. Hauptsätze werden durch dickere Striche, Gliedsätze durch dünnere gekennzeichnet. So lässt sich ganz leicht visualisieren, wo ein Satzteil beginnt und wo er endet. Wir haben einige Beispielsätze aus der „vergnüglichen Sprach- und Stilkunde“ des ehemaligen Münchner Deutschlehrers und -trainers Hans Lobentanzer herausgesucht:

Der starke, kräftige, lange Regen machte uns nichts aus.

 

Meine Schwester konnte mir nicht helfen, weil sie immer absagte, wenn sie lästige Arbeiten machen sollte, die sie nicht mochte.

 

Alles, was wichtig ist, ist, dass man stets weiß, was man tut.

Und was merken wir uns?

Erstens: Um zu zeigen, wie kompliziert ein Satz ist, bieten sich solche Satzbilder wirklich an.

Zweitens: Je einfacher man schreibt, desto einfacher zeichnet es sich – vor allem aber die Leser/Zuhörer*innen profitieren davon!

Worum geht’s vordergründig? Bitte vollumfänglich klären!

Wenn Wörter unterschiedlich verstanden werden, wird Kommunikation gefährlich. Unzählige Male haben wir das in Seminaren schon am Beispiel „grundsätzlich“ gezeigt. Ähnlich sieht’s bei dem trendigen Wort „vordergründig“ aus.

Von Stefan Brunn

Das folgende Beispiel stammt aus dem Anlegermagazin „Der Aktionär“. Es geht in einem Interview um einen Aktionär, der sich durch die Berichterstattung eines Journalisten der „Financial Times“ über das DAX-Unternehmen Wirecard um viel Geld gebracht sieht. Uns geht es aber nur um die Verwendung des Wortes „vordergründig“:

„Vordergründig“ so zu benutzen wie hier – das ist gerade in Mode, jedenfalls sehen wir es immer häufiger. Ähnlich wie bei „grundsätzlich“ oder „vollumfänglich“ wollen die Benutzer*innen offenbar damit weismachen, dass es sich um einen juristischen Fachterminus handelt. Aber das ist natürlich Quatsch.

Wie der Gebrauch des Wortes „grundsätzlich“ ist auch der Gebrauch von „vordergründig“ unsicher in der Kommunikation – weil einige Menschen den Begriff anders verstehen als andere. Nach wie vor werden die meisten Leute „vordergründig“ so verstehen wie hier:

„Russlands Präsident Wladimir Putin besucht wieder einmal Budapest. Vordergründig geht es bei dem Treffen mit Ungarns Regierungschef Viktor Orbán um den Schutz verfolgter Christen – in  Wahrheit um Strom, Gas und Geld.“

Bei „grundsätzlich“ verstehen die einen es so, dass es um einen Grundsatz geht, vom dem man jederzeit Ausnahmen machen kann. Die anderen aber verstehen genau das Gegenteil: dass man nämlich gerade hier nie eine Ausnahme macht. Wer zum Beispiel sagt: „Ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe!“, der meint ganz sicher nicht, dass er es heute so, morgen so sieht. Sondern er ist immer gegen die Todesstrafe und wird sie nie akzeptieren.

Ähnlich sieht es bei allen aus, die „vordergründig“ wie im obigen Wirecard-Beispiel benutzen: Gemeint ist vermutlich, dass man sich „hauptsächlich“ gegen Unbekannt wendet und „hauptsächlich“ bisher unbekannte Mittäter ermitteln wolle. Aber gerade diese Formulierung/Übersetzung legt natürlich nahe, dass es „eigentlich“ um etwas ganz anderes geht. Und das nährt durchaus Zweifel an der Lauterkeit der eigenen Aussage, ganz ungewollt vermutlich.

Ein Schelm könnte zum Beispiel denken, dass es nur „vordergründig“ darum geht, gegen Unbekannt zu ermitteln. „Hauptsächlich“, würde dieser Schelm denken, geht es vielleicht darum, den Journalisten Dan McCrum und die „Financial Times“ in dieser Sache abzuschrecken bzw. mundtot zu machen. Aber wie gesagt: Das würde natürlich nur ein Schelm denken!



Unser Rat unterm Strich
: Packen Sie die Wörter „grundsätzlich“, „vordergründig“ und „vollumfänglich“ in den Giftschrank – durch die unterschiedliche Verwendung besteht einfach zu viel Verwechslungsgefahr. Und wichtigtuerische Sprache ist auch kein guter Stil.

Der orthographische Arm des Rechtsradikalismus?

Die FDP wollte ein witziges Video machen und sich darin einerseits gegen Neonazis stellen und andererseits für mehr Bildung werben. Man kann nicht sagen, dass das gut geklappt hätte, denn es gibt nur Verlierer – einer davon ist die Orthographie.

Von Stefan Brunn

Machen wir es anders als viele Leute, die sich an Shitstorms beteiligen: Wir sehen uns erst mal an, worum es geht:

Die FDP bedient sich hier einer alten Idee, die sogar mal lustig war: Man nimmt Parolen ihren Ernst, indem man sie auf einer ganz anderen Ebene korrigiert. In Giovanni Guareschis „Don Camillo und Peppone“ geschieht das einigen Kommunisten, denen man die Parolen an den Wänden berichtigt. Auch Brian in Monty Pythons „Das Leben des Brian“ muss sich korrigieren lassen, als er „Römer, geht nach Hause!“ an die Wand schreibt: Ein Centurio lässt ihn sein falsches „Romanes eunt domus“ 100 Mal neu (und richtig) schreiben.

Vielleicht gab es diesen Witz ja bei den alten Römern schon, er ist eigentlich zeitlos. Was aber passiert im Herbst 2019? Die FDP wärmt diese alte Idee auf und wendet sie auf Neonazis an – man hätte bei diesem Feind ja allseitigen Beifall der Netzgemeinde erwartet. Stattdessen erntet die FDP einen Shitstorm bei Facebook & Co., in vielen Zeitungen und im Fernsehen. Sie verharmlose Rechtsradikalismus, heißt es, irgendeiner twittert sogar: „FDP, der orthographische Arm des Rechtsradikalismus“. In der Folge greifen andere wiederum diese böse Parole auf, unter anderem der Moderator Klaas Heufer-Umlauf in „Late Night Berlin“. Die rechten Parolen aufzuwerten, indem man sie richtig schreibe, sei ja wohl das Dümmste, lautet der Tenor.

Vielleicht ist die Idee der FDP nicht neu und vielleicht ist sie auch nicht mehr witzig. Aber die These hinter dem Video ist nun wirklich nicht: „Wenn man sowas richtig schreibt, dann ist es okay.“ Sondern die These lautet doch wohl unzweifelhaft: „Wenig Bildung führt zu Dummheit.“

Ob man nun Rechtschreibung als Indikator für Dummheit bewerten darf – fraglich. Aber die Absicht, durch gute Bildung weniger dumme Menschen und somit auch weniger Neonazis zu erhalten, ist nicht die schlechteste. Sie ist jedenfalls besser als der Vorsatz vieler Shitstormer, die FDP durch bewusstes Missverstehen zu diskreditieren. Beide Seiten verlieren bei dieser Auseinandersetzung an Kredit. Und übrigens wird auch die Orthographie selbst abgewertet: In der Kritik wird sie zu einer völlig unwichtigen Sache herabgewürdigt. Das war bei „Don Camillo und Peppone“ und „Leben des Brian“ noch ganz anders. Seinerzeit galt sie als durchaus taugliches Mittel, um unausgegorene Gedanken auf einfachster Ebene zu entlarven.

Welche Wörter liegen bei Politikern im Trend?

Welche Wörter fallen in Bundestagsreden erst seit kurzem – und über welche Themen spricht man gar nicht mehr? Mit einem tollen neuen Tool kann man das ganz einfach selbst checken.

Von Hannah Molderings

Die „Zeit“ hat alle Protokolle der Bundestags-Plenarsitzungen der letzten 70 Jahre aus einer Datenbank durchsuchbar gemacht. Mit einem extrem einfach zu bedienenden grafischen Online-Tool (ohne Download) kann man nun in allen Wörtern suchen, die jemals in einer Bundestagsrede gefallen sind. Für jedes Jahr kann man in einer Kurve sehen, wie oft dieses Wort in den Reden der Abgeordneten vorkam. Es lassen sich bis zu fünf Wörter gleichzeitig suchen – in verschiedenfarbigen Kurven kann man die Häufigkeiten dann sofort miteinander vergleichen.

Wir haben das Ganze an einem Beispiel getestet:

Hier sieht man die Kurve zum Wort „zeitnah“. Insgesamt wurde dieses Wort in all den Jahren 1.257 Mal gesagt – in den letzten 10 Jahren deutlich häufiger als früher. Seinen Höhepunkt erreichte diese Floskel im letzten Jahr, mit 102 Erwähnungen.

Uns hat aber auch interessiert, wann solch ein diskriminierender Begriff wie „Neger“ zuletzt im Bundestag benutzt wurde:

Auf den ersten Blick meint man: 1953 war dieses Wort noch verbreitet. Da täuscht die Grafik allerdings, denn sie zeigt die relative Häufigkeit an: Auch im Jahr 1953 wurde das Wort nur 3 Mal erwähnt, in all den 70 Jahren waren es insgesamt 29 Erwähnungen. Außerdem gibt diese Zahl natürlich noch keine Auskunft darüber, in welchem Kontext ein Begriff verwendet wurde. Und von wem ein Begriff gesagt wurde, geht aus den Zahlen auch nicht hervor.

Wer es selbst einmal ausprobieren möchte: Darüber spricht der Bundestag

Neben dem Tool selbst findet man hier noch viele weitere Erklärungen und interessante Beispiele.

Kryptische Werbe-Claims: So geht‘s in die Hose!

„Damit es zumindest zu Hause läuft.“ Diesen Werbe-Claim lasen wir kürzlich in riesigen Lettern auf einem LKW. Und jetzt raten Sie mal, wofür er wirbt?

Von Stefan Brunn

Einen guten Claim zu schreiben ist anspruchsvoll: Der Claim muss alles zusammenfassen, sexy rüberkommen, das eigene Image stärken und doch auch richtig und repräsentativ bleiben – und das alles in ganz wenigen Worten. Das ist auch für Profis keine leichte Aufgabe, wie man immer wieder an misslungenen Beispielen auch von großen Firmen sieht.

Ein häufiges Problem ist, dass Claims kryptisch bleiben, sich einfach nicht erklären lassen, jedenfalls nicht auf Anhieb. Bei diesem Beispiel hier aus der Blumenbranche blieben wir jedoch bis heute völlig ratlos zurück: „Damit es zumindest zu Hause läuft.“ Was will uns der Absender damit wohl sagen? Einige mögliche Interpretationen haben wir herausgearbeitet:

A: Im Beruf hast Du viel Stress und Zoff und wenig Erfolg. Bring Deinem Partner Blumen mit, dann kriegst Du wenigstens daheim keinen Ärger!

B: Du stehst schon wieder im Stau? Es geht nicht voran auf der Autobahn? Dann kauf Dir doch mal ein paar Blumen, dann läuft’s wenigstens daheim beim Gießen flüssig!

C: Anmacher dieser Welt, macht Euch nichts draus, wenn es draußen bei den Flirts nicht läuft – kauft Euren Frauen daheim ein paar Blumen, dann kommt ihr wenigstens da mal wieder zum Zuge!

Leider verrät auch die Website 1000gutegruende.de nicht, was wirklich gemeint ist. Wir tippen mal auf eine Mischung zwischen A und C. ☺

Schriftenklau – viele begehen Diebstahl und wissen es gar nicht!

Was, jetzt soll ich auch noch für Schriften zahlen?! Diesen naiven Ausruf hört man oft. Wir räumen in aller Kürze mit fünf weitverbreiteten Unwahrheiten auf! *

Von Stefan Brunn

Unwahrheit Nummer 1: Schriften sind frei, daran gibt’s keine Rechte!
Oh doch, auch für Schriften muss man Nutzungsrechte erwerben. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Systemschriften (die man zugleich mit einem Rechner erworben hat) oder für explizit frei verfügbare Schriften. Aber im Grundsatz gilt: Man kann nicht irgendwo eine Schrift herunterladen und glauben, Urheberrechte würden für Schriften nicht gelten.

Unwahrheit Nummer 2: Man kauft sich die Schrift.
Auch diese Aussage ist falsch: Wenn man in einem Fontshop für eine Schrift etwas bezahlt, dann handelt es sich nur um Nutzungsrechte. Es ist hier nicht wie beim Kofferkauf! Der Koffer gehört einem, die Schrift eben nicht, man darf sie nur benutzen …

Unwahrheit Nummer 3: Eine Agentur darf eine Schrift nur für einen einzigen Kunden nutzen.
Falsch. Wenn eine Agentur für einen Kunden eine Schrift kauft, dann erwirbt sie die Nutzungsrechte. Diese Nutzungsrechte hat sie dann für all ihre Kunden. Was die Agentur hingegen nicht tun kann: die Schrift(en) weitergeben an die Kunden. Nur die damit erstellten Produkte (meist ja PDF) darf sie weitergeben an Kunden, Druckereien etc.

Unwahrheit Nummer 4: Die Schrift darf nur auf einem einzigen Rechner installiert werden.
Hier kommt es natürlich auf den Vertrag mit dem Fontshop an. In aller Regel jedoch dürfen Agenturen die Schrift auf mehreren Rechnern installieren und benutzen. Eine Lizenz gilt oft für bis zu 5 Arbeitsplätze. Wer die Schrift(en) dann auf mehr als 5 Rechnern benutzen will, muss eine andere (Volumen-)Lizenz erwerben.

Unwahrheit Nummer 5: Auf der Rechnung an den Fontshop muss der Kunde der Agentur vermerkt sein.
Wieder falsch! Es kommt nicht auf den Endkunden an, sondern allein auf den Lizenznehmer. Wie er die Kosten mit dem Kunden abrechnet, ist dabei egal: Er kann sie in der Rechnung gegenüber dem Kunden explizit ausweisen oder die Summe mit anderen Dienstleistungen verrechnen. Der Endkunde hat in beiden Fällen nicht das Recht, die Schrift(en) auf seinen Rechnern zu installieren. Er muss also, wenn er die Schrift(en) später selbst auch noch nutzen will, eine weitere Lizenz erwerben. Das ist insofern problematisch, als er sie dann letztlich zweimal bezahlt: einmal für die Nutzung durch die Agentur und einmal für die eigene Nutzung. Bei kleineren Projekten kann es bisweilen möglich sein, dass die Agentur sich für die Entwürfe im Fontshop kostenlose Testschnitte besorgt (zeitlich begrenzter Einsatz) oder entsprechende Plug-ins von Fontshops nutzt.

* Dieser Artikel ist keine Rechtsauskunft oder -beratung! Weder ist der Autor Rechtsanwalt noch besitzt er fundierte juristische Kenntnisse. Die Informationen in diesem Text beruhen auf eigenen Erfahrungen und Recherchen des Autors. Für tiefergehende Informationen empfehlen wir drei weitere Quellen:

• eine von dem Schriftgestalter Ralf Herrmann,
• eine von der Deutschen Anwaltshotline,
• eine von der Informationsplattform iRights.info