Und der Doktortitel gehört doch nicht zum Namen!

Hat jemand, der einen Doktortitel trägt, das Anrecht darauf, dass er mit „Dr.“ angesprochen oder angeschrieben wird? Nein, das hat er nicht – es handelt sich aber um eine weit verbreitete Annahme. Wir verraten Ihnen, wo man solche und viele andere Klärungen von Anreden etc. findet.

Vermutlich glaubt eine Mehrheit der Deutschen, dass der Doktortitel zum Namen gehört. Er steht ja auch oft genug in der Namenszeile des Personalausweises. Aber: Träger eines Doktortitels haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen gegenüber der Doktortitel in einer Anrede oder in einer Anschrift gebraucht wird. Akademische Grade gehören generell nicht zum Familiennamen. Auf Personalausweisen kann der Doktortitel jedoch vor dem Familiennamen eingetragen werden – auf Wunsch des Trägers.

Wer mehr Informationen zu Anschriften und Anreden haben möchte, wird beim „Protokoll Inland der Bundesregierung“ fündig: www.protokoll-inland.de