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Abwesenheitsnotizen: So macht man‘s falsch!

Wer längere Zeit keine Mails abrufen kann, sollte eine Abwesenheitsnotiz hinterlegen. Eigentlich eine Kleinigkeit. Doch auch dabei kann so einiges schiefgehen. Wir zeigen die 5 häufigsten Fehler – und erklären, wie man’s besser macht.

Von Hannah Molderings

In den Social-Media-Kanälen kursierte jüngst eine sehr lustige Abwesenheitsnotiz: „Ich habe leider bis 1.10. keine Lust, Ihre Mail zu beantworten. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Ihre Mutter.“ Im echten Büroleben sollten Sie weder solche Witze riskieren noch einen der folgenden Fehler machen:

1. Zu wenig Informationen
Hier bleiben etliche Fragen offen: Von wann bis wann gehen die zwei Wochen? Werden meine Mails weitergeleitet? An wen kann ich mich wenden?

2. Zu viele Informationen
Es geht niemanden etwas an, ob Sie auf Dienstreise, im Urlaub oder krank sind. Eine solche Abwesenheitsnotiz wirkt gerade auf potenzielle Kund:innen höchst unprofessionell!

3. Unprofessioneller Ton
Mit einer solchen Abwesenheitsnotiz stoßen Sie Ihre Empfänger:innen ganz sicher vor den Kopf und liefern zudem nicht mal die wichtigsten Informationen. Vielmehr strahlen Sie aus: Mir ist gerade alles egal!

4. Mangelnde Sorgfalt
Enthält eine Abwesenheitsnotiz viele Rechtschreib- und Flüchtigkeitsfehler, wirft das ein schlechtes Licht aufs Unternehmen. Zudem wird schnell klar: Dies war wohl die allerletzte Amtshandlung vor dem Urlaub und viel Mühe hat man sich hier nicht mehr gemacht …

5. Signatur vergessen 
Eine fehlende Signatur kann Empfänger:innen möglicherweise verunsichern. Zwar weiß man meist, an wen man schreibt, bei einigen E-Mail-Adressen ist es aber nicht sofort ersichtlich. Deshalb sollte die Abwesenheitsnotiz immer eine vollständige Signatur enthalten.

Fazit: Welche Angaben gehören in eine Abwesenheitsnotiz?
• In welchem Zeitraum genau ist man nicht erreichbar?
• Wird die E-Mail weitergeleitet (an wen?) oder nicht?
• Wann ist mit einer Antwort zu rechnen?
• Wer kann ggf. weiterhelfen (Kontaktdaten einer Vertretung)?
• Wer genau hat die Abwesenheitsnotiz geschickt (vollständige Signatur)?

Mutter aller Dubletten gefunden!

In einem Heft zwei Mal den selben Text zu veröffentlichen, das ist zwar peinlich, passiert aber immer mal wieder. „Dublette“ heißt dieser Fehler. Eine sauerländische Zeitung hat diesem Klassiker aber noch mal eine Krone aufgesetzt …

Wenn in einer Zeitung Dubletten vorkommen, haben sich dabei meist die Ressorts untereinander nicht abgesprochen. Und so landet der Bericht über das neue Start-up eben sowohl im Ressort Technik als auch unter Wirtschaft.

Aber wie der Text über den Briloner Frühstückskreis (oder Frühstücks-Kreis?) nahezu identisch und vor allem direkt nebeneinander abgedruckt werden konnte, ist uns absolut schleierhaft:

Die Seite „Perlen des Lokaljournalismus“ hat diese Mutter aller Dubletten ausgegraben und bei Facebook präsentiert. Das Sahnehäubchen dazu sind allerdings die Kommentare, die Nutzer*innen unter dem Facebook-Post hinterlassen haben:

„Hey, ich hab meine Hausaufgaben nicht gemacht und keinen Artikel für die Zeitung. Kann ich bei dir abschreiben?“ – „Ja, aber änder ein bisschen was, damit es nicht so auffällt!“

Was ist denn jetzt mit dem Frühstücks-Kreis in Brilon am 14.???? Fällt der aus? Und der Frühstück-Kreis in Brilon am 14.???? Was ist mit dem?

Oh Mann, ich habe schon so viel Schlimmes erlebt. Und nun fällt auch noch 2x der Frühstückskreis in Brilon aus. Das Leben ist hart!!! 😭

Mich verstört, dass es beim Frühstückskreis einen Kurz-Vortrag gibt, beim Frühstücks-Kreis jedoch einen Kurzvortrag…😉

 

Weltrekord im Verkomplizieren

Behörden schaffen es ja, auch einfachste Vorgänge so kompliziert auszudrücken, dass kein Mensch sie kapiert. Wir haben den weltweit widernatürlichsten Vorgang dieser Art gefunden und zeigen ihn in zwei unglaublichen Bildern.

Das deutsche behördliche Ausschreibungswesen hat einen neuen Weltrekord aufgestellt: Nie zuvor ist es jemandem gelungen, die einfachste aller Aufgaben dermaßen kompliziert darzustellen. Zugegeben: Der Rekord steht nicht im Guinness-Buch. Aber er ist völlig unzweifelhaft – es folgt unser Beweis.

In dem betreffenden Ausschreibungsformular taucht irgendwann folgende Aufgabe auf:

Das Formularfeld

Das klingt noch nicht halb so absurd, wie es ist. Noch ahnen wir nicht, WIE EINFACH die Aufgabe ist. Wir müssen schließlich noch im Bürgerlichen Gesetzbuch nachschlagen bei Paragraph 126b. Dort finden wir eine genaue Erläuterung:

Tja, und jetzt? Fest steht: Wir brauchen einen Text! Das hätten wir uns ja fast schon gedacht … Bloß welchen? Ein lesbarer Text muss es offenbar sein. Das schränkt allerdings die Auswahl nur unwesentlich ein! Aber jetzt kommt’s: Es muss eine Erklärung sein, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Haben Sie eine Vorstellung, welcher Text das sein könnte? Ich verrate es Ihnen: Mein Text hieß einfach:

Stefan Brunn