Jedes Mal dieselbe Unsicherheit: Heißt es „angehangen“ oder „angehängt“? Beim Verweis auf Anhänge in E-Mails lohnt sich ein kurzer Blick auf Grammatik – oder auf bessere Formulierungen.
Von Katrin Liffers
Es sind die kleinen Dinge, die uns beim Schreiben aus dem Takt bringen. Bei mir ist es immer wieder der Moment, in dem ich auf einen Anhang verweisen will. „Ich habe Ihnen die Datei angehangen“? Oder doch „angehängt“? Klingt beides irgendwie richtig – ist es aber nicht.
Sprachlich korrekt ist nur „angehängt“. Das Verb anhängen gehört zu den sogenannten starken bzw. unregelmäßigen Verben, die ihr Partizip II nicht mit -t, sondern mit -en bilden. „Angehangen“ wirkt zwar vertraut, gilt aber als umgangssprachlich. Ähnliche Kandidaten sind zum Beispiel senden (gesendet/gesandt) oder wenden (gewendet/gewandt).
Die gute Nachricht: Man muss sich nicht jedes Mal an dieser Stelle festbeißen. Es gibt elegantere und klarere Möglichkeiten, auf Anhänge hinzuweisen:
• „Im Anhang finden Sie die angeforderten Unterlagen.“
• „Anbei sende ich Ihnen das Protokoll.“
• „Die Präsentation habe ich dieser E-Mail beigefügt.“
Diese Formulierungen sind auch etwas flüssiger als die direkte Anhängen-Variante.
Und noch ein praktischer Tipp aus dem Alltag: Viele E-Mail-Programme erkennen Wörter wie „Anhang“ oder „anbei“ und geben einen Hinweis, wenn tatsächlich keine Datei angefügt ist. Eine kleine Funktion mit großer Wirkung – und ein zuverlässiger Schutz vor dem Klassiker: Ups, schon wieder den Anhang vergessen!

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