Schlagwort: MFG

Mit gerade eben noch freundlichen Grüßen

Beendet man einen Brief auch dann „mit freundlichen Grüßen“, wenn man innerlich vor Wut kocht? Die Gesellschaft für deutsche Sprache erklärt, ob diese Grußformel in so einem Fall passend ist – und erwägt Alternativen.

Von Andrea Rayers

Der Kollegin schickt man „liebe Grüße“, den Sachbearbeiter der Krankenkasse entlässt man „mit freundlichen Grüßen“. Aber was schreibt man, wenn man in einem unerfreulichen Briefwechsel steckt und sich am liebsten mit einem gepfefferten „Erzürnte Grüße“ verabschieden möchte?

Für die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) ist die Sache klar: Auch in einem solchen Fall sollte am Briefende „Mit freundlichen Grüßen“ stehen. Dies sei laut DIN-Norm 5008 eben die Standardformel in geschäftlicher Korrespondenz. Sie werde in aller Regel auch bei Mahnungen, Beschwerden und anderen eher unangenehmen Inhalten verwendet.

Die Formel sei einfach ein Ausdruck von Professionalität, erklärt die GfdS in ihrer Zeitschrift „Der Sprachdienst“. Allgemein werde „Mit freundlichen Grüßen“ als neutrale, unpersönliche und quasi inhaltsleere Floskel verstanden, mit der überhaupt keine Wertung zum Ausdruck gebracht wird.

Die DIN 5008 erlaubt natürlich, diese Grußformel abzuwandeln. Daher bieten sich in solchen Fällen, in denen einem partout keine „freundlichen Grüße“ aus der Feder fließen wollen, andere Formeln an: „Es grüßt Sie“, „In Hoffnung auf eine klärende/schnelle/positive Antwort“, „In Erwartung einer Klärung“ oder auch „Mit Bitte um baldige Antwort/Bearbeitung“.

Verkneifen sollte man sich Ausdrücke wie „Hochachtungsvoll“, womit die meisten Menschen wohl Ironie oder größtmögliche Distanz zum Ausdruck bringen wollen. Der Ausdruck gilt aber als hoffnungslos verstaubt und kann sogar als höhnisch verstanden werden. Stattdessen wahrt man am besten immer die Form und greift selbst dann auf die Standard-Floskel zurück, wenn man schon alle Synonyme zu „wutentbrannt“ vor dem geistigen Auge durchgespielt hat.