Für Adjektive vor zusammengesetzten Substantiven gibt es eine einfache Regel: Das Adjektiv sollte sich immer auf den hintersten Teil des Nomens beziehen. Wenn man diese Regel nicht beachtet, entstehen häufig sehr lustige Sprach-Pannen. Eine davon findet sich sogar schon in einem Lehrbuch von 1830.
Von Hannah Molderings
So macht man es nicht:
• erntefrischer Erdbeerkuchen
• baldige Genesungswünsche
• atomares Müllproblem
• Konferenz nachwachsender Rohstoff-Experten
• vierköpfiger Familienvater
• silbernes Hochzeitspaar
• chemischer Fabrikbesitzer
• siebenstöckiger Hausbesitzer
• ängstliche Persönlichkeitsstörung
• schwere Unwetterwarnungen
• gedörrter Obsthändler (dieses Beispiel findet sich sogar schon in einem Lehrbuch von 1830 wieder)
Bei diesen Beispielen bezieht sich das Adjektiv eben nicht auf den ersten Teil des Wortes. Aus erntefrischem Erdbeerkuchen muss also ein Kuchen aus erntefrischen Erdbeeren werden und mit einem vierköpfigen Familienvater ist natürlich der Familienvater einer vierköpfigen Familie gemeint.
Hier ein paar Beispiele für korrekt eingesetzte Adjektive:
• leckerer Erdbeerkuchen
• liebevoller Familienvater
• schwere Persönlichkeitsstörung
• erfolgreicher Obsthändler
Es gibt allerdings auch einige Fälle, die zwar grammatikalisch nicht korrekt sind, sich in unserem Sprachgebrauch aber längst gefestigt haben. Solange man beim Lesen nicht in Gelächter ausbricht oder den Satz falsch verstehen kann, können Sie diese Ausdrücke ohne Bedenken weiter benutzen.
Beispiele dafür sind:
• rechter Außenfeldspieler
• geheimes Wahlrecht
• Bürgerliches Gesetzbuch
• evangelisches Pfarramt
• katholische Bischofskonferenz
• mündlicher Prüfungstermin
• sozialer Wohnungsbau