Ist etwas nur angedacht, bereits beschlossen oder schon umgesetzt? Wenn diese Information nicht vorhanden ist, fehlt Texten das Wichtigste. Wir sprechen von der Statusinformation – einem leider oft vergessenen Inhalt.
Von Stefan Brunn
Ohne Statusinfos entsteht Unsicherheit bei Leserinnen und Lesern, wie sie einen Inhalt einordnen sollen. Das wiederum kann zu falschen Erwartungen oder Entscheidungen führen – deshalb sollte die Prüfroutine praktisch bei jedem Text lauten: Erfährt meine Zielgruppe, was hier der Status des Textinhalts ist? Denn es macht zum Beispiel für Entscheiderinnen und Entscheider durchaus einen Unterschied, ob der Text die kuriose Idee von irgendwelchen Hinterbänklern beschreibt oder einen bereits verabschiedeten Beschluss im Bundesrat. Das gilt für behördliche Vermerke, für Management summarys, für Pressetexte und viele weitere Textsorten.
Man kann den Status einer Information natürlich explizit mitteilen: „Das hat das Gericht gestern bestätigt, eine Revision ist nicht möglich.“ Es ist aber auch möglich, ihn zusätzlich oder alternativ durch Modalverben (wie kann, soll, darf, muss) auszudrücken, die weit weniger deutlich sind: „Unternehmen in Deutschland dürfen ihren Beschäftigten keine Briefmarken schenken.“ Modalverben sind dabei Schlüsselbegriffe, die eine zusätzliche Ebene der Präzisierung bieten.
Die Statusphase deutlich machen – egal ob explizit oder auch implizit – kann man jedoch nur, wenn man sie auch erkennt. Helfen kann dabei unsere nachfolgende Übersicht, die zwischen fünf Phasen unterscheidet:
1. Idee/Wunsch
In der Phase der Idee oder des Wunsches handelt es sich um Überlegungen oder Vorschläge ohne Verbindlichkeit: „Das Ministerium erwägt, ein Förderprogramm für die KI-Bildung an Schulen zu entwickeln.“
2. Konzept/Entwurf
Es gibt ein schriftliches Dokument oder einen Vorschlag, der diskutiert und gegebenenfalls angepasst wird, bevor er beschlossen wird: „Ein Konzept zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist soeben veröffentlicht worden.“
3. Beschluss/Entscheidung
Eine offizielle Genehmigung signalisiert Verbindlichkeit und gibt eine klare Richtung vor: „Das Bundeskabinett hat beschlossen, die CO₂-Bepreisung schrittweise zu erhöhen.“
4. Umsetzung/Verfügbarkeit
In diesem Status ist die Entscheidung schon umgesetzt worden, eine Regelung in Kraft, ein Produkt erhältlich usw.: „Die Neuregelung der Pendlerpauschale gilt seit dem aktuellen Steuerjahr.“
5. Obsolet/erübrigt/abgeschlossen
Etwas ist obsolet geworden, wird nicht mehr benötigt: „Die Idee, ein nationales Überwachungssystem für Pandemien zu entwickeln, hat sich durch die internationale Kooperation erübrigt.“