Bitte Bürste benutzen!

Wie drückt man es am besten aus, dass eine Toilette nicht verdreckt werden soll? Diese Frage treibt Putzkräfte in deutschen Behörden immer wieder zu originellen Appellen. Die Formulierungen, die dabei herauskommen, sind aber nicht immer bis ins Letzte durchdacht.

Von Stefan Brunn

Prägnantes Formulieren ist ja eine Kunst für sich. Das gilt auch oder sogar besonders für Anweisungen neben Toiletten: Wer will da schon Details lesen? Andererseits liegt in der Prägnanz auch immer eine Gefahr: Es lauern logische Leerstellen in den Informationen!

Etwas zu knapp geraten ist etwa das weit verbreitete „Bitte Bürste benutzen!“ auf deutschen Amtstoiletten – es muss ja eben nicht jeder nach jedem Toilettengang die Bürste benutzen! Eine Vorschrift dieser Art ergibt keinen Sinn (auch wenn man natürlich weiß, dass damit der kleine Gang gar nicht gemeint ist).

Deutlich zu umständlich scheint uns aber folgende Anweisung zu sein, die wir in einer deutschen Bundesbehörde vorgefunden haben: „Es wird gebeten, im Bedarfsfalle zur zusätzlichen Reinigung der WC-Schüssel die Toilettenbürste zu benutzen.“ Hier wiehert der Amtsschimmel schon ganz schön.

Eine andere Variante fanden wir zwar charmant, aber wenig erfolgversprechend: „Es dürfen auch die Toilettenbürsten benutzt werden, um eventuelle Rückstände zu beseitigen.“ Hier ist die Statusinformation einfach falsch: Die Bürste „darf“ in einem solchen Fall ja nicht nur benutzt werden, sie „soll“ oder „muss“ sogar benutzt werden. Ironie ist hier am falschen Örtchen!

Als grafisch ausgefuchst (man beachte „Bitte“ und „Danke“ in Rot), aber inhaltlich unfreiwillig komisch empfanden wir die Variante, die Sie hier im Bild sehen: „Bitte verlassen Sie die Toilette in einem sauberen Zustand. Danke“. Zwar ist es sicher auch im Interesse des Dienstherrn, dass alle Mitarbeiter nach einem Toilettenbesuch in sauberem Zustand an ihre Arbeitsplätze zurückkommen. Wenn daran jedoch ernsthafte Zweifel bestehen, dann reichen sanfte Hinweise ganz sicher nicht mehr aus.