Das Tüpfelchen auf dem i

Beim Schreiben einzelner Buchstaben in einem Satz gehen die Meinungen auseinander: Für den einen ist klar ist, dass das i in „i-Punkt“ kleingeschrieben wird. Für den anderen steht fest, dass es groß geschrieben werden muss, schließlich handelt es sich eindeutig um einen substantivierten Gebrauch. Was ist nun richtig?

Im Duden gibt es eine Regel zu Einzelbuchstaben: „Wie Substantive gebrauchte einzelne Buchstaben schreibt man üblicherweise groß.“
Beispiele:
Für mich ist Pünktlichkeit das A und O.
Jemandem ein X für ein U vormachen.

Eine andere Duden-Regel lautet jedoch: „Meint man den Kleinbuchstaben, wie er im Schriftbild vorkommt, schreibt man meist klein.“
Beispiele:
Das „r“ in Schrift.
Für mich ist das der Punkt auf dem i.

Somit wäre zumindest geklärt, dass man das „i“ bei „i-Punkt“ oder bei „der Punkt auf dem i“ klein schreibt. Der Großbuchstabe „I“ weist ja gar keinen Punkt auf.

Es gibt aber auch Ausnahmen:
Beispiel:
Das T-förmige Gerät kostet 99 Euro.
Hier darf das „T“ nur groß geschrieben werden. Die Form des kleinen „t“ würde ja gar nicht der Form des großen „T“ entsprechen. Bei dem Begriff „s-förmig“ hingegen wäre es auch erlaubt, „S-förmig“ mit großem S zu schreiben. Durch die Groß- und Kleinschreibung verändert sich ja die Form des Buchstabens nicht.

Beispiele für korrekte Schreibweisen aus dem Duden:
• das A und O
• jemandem ein X für ein U vormachen
• das n in Land
• der Punkt auf dem i
• i-Punkt
• Super-G
• A-Dur
• a-Moll