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Wann braucht die Befehlsform ein Endungs-e?

Es ist zwar nur ein kleiner Buchstabe, aber er kann zu großem Kopfzerbrechen führen: das Endungs-e beim Imperativ. Heißt es „Geb“, „Gib“ oder „Gebe“? Wir zeigen, wann man das -e setzen kann, muss oder gar nicht darf.

Von Katrin Liffers

Ein Blick in den Duden zeigt, dass man zwischen drei Fällen unterscheiden muss:

Das Endungs-e kann verwendet werden
Bei den meisten Verben kann man den Imperativ mit oder ohne -e bilden. Hier ist beides korrekt. Gerade in der Alltagskommunikation wird das -e aber so oft weggelassen, dass es seltsam oder sogar falsch wirkt, wenn es mal verwendet wird. Wir nehmen es auch häufig als veraltet wahr.
Beispiele:
lassen – lass oder lasse
gehen – geh oder gehe

Das Endungs-e muss verwendet werden
Bei zwei Arten von Verben ist die Verwendung des Endungs-e beim Imperativ jedoch Pflicht:
• Bei Verben, die auf den, ten, men oder nen enden:
Beispiele:
arbeiten – arbeite
rechnen – rechne

• Bei Verben, die auf -ern und -eln enden. Das liegt daran, dass das e aus -ern und -eln wegfallen kann:
Beispiele:
wechseln – wechsle (nicht wechsel)
ändern – ändere (nicht änder)

Formen wie „wechsel“ und „änder“ sind zwar umgangssprachlich weit verbreitet, aber nicht korrekt.

Das Endungs-e darf nicht verwendet werden
Verben, bei denen im Imperativ ein Wechsel des Vokals e zu i oder ie stattfindet, darf das Endungs-e nicht angehängt werden.
Beispiele:
geben – er gibt – gib
lesen – er liest – lies

Dieser Fall bereitet am häufigsten Schwierigkeiten: Viele gehen hier wie bei den anderen beiden Fällen vor. So kommt es dann zu Formen wie geb[e], vergess[e] oder helf[e].

Und noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss: In keinem der Fälle wird ein Apostroph ans Ende des Imperativs gesetzt!